Allgemeine Geschäftsbedinungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Nimmerland Theaterproduktion (im folgenden „Nimmerland“) und den Veranstaltern (im folgenden „Veranstalter:in“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Nimmerland und Vertragspartner:in gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn, es stimmt ihnen ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch ein Angebot zustande, das Nimmerland oder ein Nimmerland-Partner:in an die/den Veranstalter:in per Email, Fax oder Brief sendet und das durch die/den Veranstalter:in per Mail, Brief oder Fax rückbestätigt wird.
2.2 Zusätzliche Vereinbarungen brauchen für ihre Gültigkeit die Schriftform und beidseitige Bestätigung.
§ 3 Abrechnung und Zahlung
3.1 Für die Abrechnung legt Nimmerland die vereinbarte Zuschauer:innenzahl zugrunde.
3.2 Sind mehr Zuschauer:innen als vereinbart bei der Aufführung gewesen, so hat die/der Veranstalter:in die Verpflichtung, Nimmerland innerhalb von drei Tagen nach der Aufführung darüber in Kenntnis zu setzen, außer es wurde eine Pauschalsumme vereinbart. Für die Zuschauer:innen, die über der vereinbarten Zuschauer:innenzahl lagen, gilt entsprechend der vereinbarte Kartenpreis und wird von Nimmerland in Rechnung gestellt.
3.3 Sind weniger Zuschauer:innen aus Krankheitsgründen als vereinbart bei der Aufführung gewesen und wurde kein Pauschalpreis vereinbart, so muss die/der Veranstalter:in Nimmerland innerhalb von 14 Tagen in Kenntnis setzen, damit eine Reduzierung der Zuschauer:innenzahl für die Rechnungsstellung möglich ist. Bei Zahlung der Aufführungsgage nach der Vorstellung ist eine Reduzierung der vereinbarten Zuschauer:innenzahl aus Krankheitsgründen um maximal 5% möglich. Bei zweimonatiger Vorauszahlung der Aufführungsgage kann innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsende das Kartenkontingent sogar bis zu 10% aus Krankheitsgründen reduziert werden. Dazu steht eine Onlineformular bereit (zum Formular). Unterhalb von 150 Kinder ist eine Retournierung von Karten ausgeschlossen, da der Gesamtpreis ansonsten unterhalb unserer Mindestgage liegen würde.
3.4 Ist eine Pauschale für die Aufführung vereinbart worden, ist ebenfalls keine Reduzierung des Pauschalpreises möglich.
§ 4 Stornierung einer Buchung
4.1 Eine Stornierung muss schriftlich per Brief oder Email erfolgen. Bei Stornierung einer Buchung fallen Ausfallkosten an, die wir wie folgt in Rechnung stellen müssen:
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Bei Stornierung der Buchung bis 6 Monate vor dem Aufführungstermin fallen 20% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
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Bei Stornierung der Buchung bis 4 Wochen vor dem Aufführungstermin fallen 50% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
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Bei Stornierung der Buchung bis 5 Tage vor dem Aufführungstermin fallen 90% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
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Bei Stornierung der Buchung ab 5 Tage vor dem Aufführungstermin fallen 100% des vereinbarten Aufführungshonorars an.
Fällt die Aufführung aufgrund höher Gewalt aus, wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Gründe höherer Gewalt sind u.a. Krankheit eines Schauspielers, Unfall, extreme Wetterverhältnisse, vorübergehende Schließung der Aufführungsstätte.
4.2 Die vereinbarte Aufführungsgage errechnet sich aus dem vereinbarten Preis pro Zuschauer:in und der vereinbarten Zuschauer:innenanzahl oder aus der vereinbarten Aufführungspauschale.
4.3. Fällt die Aufführung aufgrund höher Gewalt aus, wird zwischen den Vertragspartner:innen ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Gründe höherer Gewalt sind u.a. Krankheit der Schauspielern/ des Schauspielers, Unfall, extreme Wetterverhältnisse, vorübergehende Schließung der Schule.
§ 5 Nimmerland Partnerschaft
5.1 Schulen bietet Nimmerland eine Partnerschaft an. Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 3 Jahre. Sie kann jährlich, erstmalig zum Ende des 3. Jahres, von beiden Vertragspartner:innen jederzeit gekündigt werden.
5.2 Während der Partnerschaftszeit gibt es Vergünstigen auf alle Nimmerland Angebote.
5.3 Die Partnerschaft kostet 0,20 € pro Schüler:in und Jahr, bei einer Schüler:innenzahl unter 150 jedoch mindestens 30 € pro Jahr. Die Partnerschaftsgebühr ist jährlich nach Rechnungsstellung fällig.
5.4 Eine Buchungsverpflichtung seitens der Schule besteht nicht.
§ 6 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
6.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen für kommerzielle Verwertungen nicht gestattet.
6.2 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen für die Dokumentation der Vorstellung gegenüber Eltern oder für die schulische Internetseite sind erlaubt.
§ 7 Haftung / Schadensersatz
7.1 Nimmerland übernimmt keinerlei Haftung bei den Veranstaltungen für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern Nimmerland nicht Verursacher ist. Nimmerland haftet nur für eigene Schäden, sofern sie vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgten.
7.2 Die Veranstaltungen werden von der Schule bzw. Kulturämtern oder Theatern durchgeführt. Für den Rahmen dieser Veranstaltungen und deren Durchführung haftet die/der Veranstalter:in.
§ 8 Datenschutz
8.1 Nimmerland ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten der Vertragspartnerin/ des Vertragspartners im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Siehe Datenschutzrichtlinie.
§ 10 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Nimmerland und Vertragspartner:in aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Konstanz.
10.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.